Darüber hinaus werden selbstverständlich auch Angelegenheiten aus dem allgemeinen Zivilrecht bearbeitet.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Angelegenheit in meinen Bearbeitungsschwerpunkt fällt?
Kein Problem, nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit mir auf. Wir besprechen unverbindlich und für Sie ohne Kostenrisiko den Sachverhalt und klären, ob das Mandat in meinen Schwerpunkt fällt. Im Rahmen dieses Gesprächs klären wir auch die voraussichtliche Vergütung für meine Tätigkeit, sodass Sie vor der Mandatserteilung über den Kostenrahmen informiert sind.
Sollte sich bei der Besprechung herausstellen, dass die Angelegenheit nicht in meine Kernkompetenzen fällt, werde ich Ihnen selbstverständlich einen erfahrenen Kollegen empfehlen.
Sie haben Fragen? Fordern Sie ganz einfach einen Rückruf an.
Mein Werdegang
2005 bis 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück in Osnabrück
2011 bis 2013 Referendariat am Oberlandesgericht München
seit 2013 bin ich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war zunächst in einer mittelständischen Kanzlei als Rechtsanwältin und Geschäftsführerin tätig
In dieser Kanzlei spezialisierte ich mich auf das private Baurecht sowie das Mietrecht, so dass ich bereits 2016 den Fachanwaltstitel für das Bau- und Architektenrecht erlangte
Im Jahr 2017 wechselte ich in eine renommierte Münchner Kanzlei, die vor allem auf das Immobilienrecht spezialisiert ist
Hierdurch konnte ich mich noch vertieft in das Wohnungseigentumgsrecht einarbeiten, so dass ich auch seit dem Jahr 2018 den Fachanwaltstitel für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht trage
November 2022 - Gründung der eigenen Kanzlei
Januar 2024 - Umzug in größere Räumlichkeiten im Herzen Holzkirchens
Aufgrund dieser besonderen Spezialisierung kann ich sowohl Bauherren, sei es den privaten Häuslebauer oder den Bauinvestor, von der Planung bis zur Zwangsvollstreckung begleiten.
Aufgrund der Kombination von Wohnungseigentumsrecht und Baurecht bin ich auch eine kompetente Ansprechpartnerin für Wohnungseigentümergemeinschaften, da ich sowohl mit den Besonderheiten der internen Verwaltung umzugehen vermag als auch mit den Gewährleistungsrechten bezüglich der Mängel am Gemeinschaftseigentum vor Ablauf der Gewährleistung.
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Bauträgerrecht
Das Bauträgerrecht ist ein spezieller Teil im Baurecht, der stark mit dem Wohnungseigentumsrecht verknüft ist. Hier gibt es viele Besonderheiten zu beachten, beginnend bei der Vertragsgestaltung über die Abnahme bis hin zum Ablauf der Gewährleistung. Aufgrund meiner Doppelqualifikation kann ich daher Bauträger qualifiziert von der Erstellung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, der Erstellung von Bauträgerverträgen bis zum Abschluss der Gewährleistung vertreten. Für Hausverwaltungen, den Wohnungseigentümergemeinschaften oder dem einzelnen Erwerber, stehe ich in diesem Bereich vor allem bei der Durchsetzung der Ansprüche hinsichtlich Mängel am Gemeinschaftseigentum gegen den Bauträger, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, zur Seite.
Häufig gestellte Fragen aus diesem Bereich sind: • „Wie bekomme ich eine wirksame Abnahme des Gemeinschaftseigentum?“ • „Wie lange hafte ich als Bauträger gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft oder dem einzelnen Erwerber oder hafte ich sogar gegenüber beiden?“ • „Wann kann der Bauträger die letzte Rate verlangen?“ • „Umschreibung des Grundbuchs trotz nicht gezahlter letzter Rate?“
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit der Verwaltung von Gebäuden, die in Sondereigentum (Wohnungs- und/oder Teileigentum) und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt sind. Im Wohnungseigentumsrechtsrecht gibt es viele Besonderheiten, weshalb -insbesondere durch das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierunsgesetz) zum 01.12.2021- viel Wissen „außerhalb vom Gesetzestext“ verlangt wird. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich sowie durch meine ständigen Fortbildungen stehe ich Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften kompetent beratend zur Seite. Demnach berate ich Hausverwaltungen zu sämtlichen WEG-rechtlichen Fragestellungen und verhelfe den Wohnungseigentümergemeinschaften zur erfolgreichen Beitreibung von ausstehenden Hausgeldern. Meine Tätigkeit umfasst aber auch die Beratung der Hausverwaltungen oder der einzelnen Miteigentümer bei der Gestaltung von Beschlüssen oder der Durchsetzung oder Abwehr von sog. Beschlussanfechtungs- oder Beschlussersetzungsklagen.
Häufige Fragestellungen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrecht sind: • „Ich will eine Wallbox für mein E-Auto. Kann ich diese einfach anbringen oder brauche ich dafür einen Beschluss?“ • „Ich will an meiner Wohnung was verändern. Ist das eine bauliche Veränderung? Was bedeutet bauliche Veränderung und welche Folgen hat dies?“ • „Der Verwalter macht nichts. Was kann ich tun?“ • „Die Hausgeldabrechnung ist fehlerhaft. Was kann ich tun?“ • „Ich bin mit einer Entscheidung aus der Wohnungseigentümerversammlung nicht einverstanden, was kann ich tun? Die WEG hat meinen Beschlussantrag nicht beschlossen. Was kann ich tun?“ • „Die WEG hat eine Sonderumlage beschlossen. Was bedeutet das für mich?“
Mietrecht
Das Mietrecht umfasst sowohl Fragestellungen aus dem Wohnungs- als auch dem Gewerberaummietrecht. Beide Untertitel des Mietrechts weisen sowohl in bestimmten Bereichen Gemeinsamkeiten, aber zum Teil auch gravierende Unterschiede auf, die es zu wissen gilt. Besonderheiten können sich aber auch bei der Abgrenzung zwischen einem einfachen Überlassungsverhältnis oder zur Pacht ergeben.
Typische Fragen aus diesen Bereichen sind: • „Mein Mieter hat die Miete nicht oder nicht vollständig bezahlt. Kann ich kündigen?“ • „Ist eine Mieterhöhung möglich?“ • „Das Mietverhältnis ist gekündigt und der Mieter zieht nicht aus. Kann ich einfach die Schlösser austauschen?“ • „Mängel an der Wohnung aber Vermieter reagiert nicht. Kann ich die Miete kürzen?“ • „Kann ich wegen Eigenbedarf kündigen?“ • „Miete erhöht und Mieter zahlt nicht. Was ist zu tun?“
Gerade im Mietrecht gibt es einige Fallstricke, die es unbedingt zu vermeiden gilt, da ein falsches Handeln im schlimmsten Fall den Verlust der Wohnung zur Folge haben kann. Sie sollten sich daher auf jeden Fall vor Ihrem handeln anwaltlich beraten lassen. Zu den oben gestellten Fragen sowie zu allen anderen Fragen, insbesondere zur Vertragsgestaltung, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Baurecht
Häufige Fragen aus dem privaten Baurecht sind:
• aus Sicht des privaten Bauherren: „Die Baufirma hat mir eine Rechnung gestellt. Es gibt Mängel. Muss ich zahlen und wenn ja wie viel?“ „Die Baufirma hat die Ausführungszeit überschritten. Was muss ich tun?“
• aus Sicht der Baufirma: „Der Bauherr zahlt meine Rechnung nicht. Darf ich die Arbeiten einstellen? Was kann ich tun?“ „Bekomme ich für die ausgeführten Arbeiten einen Nachtrag?“ „Die Bauzeiten haben sich verschoben und/ oder verlängert. Bekomme ich einen Nachtrag?“ „Der Bauherr hat mir den Vertrag entzogen. Was kann ich abrechnen?“ „Der Bauherr verweigert die Abnahme. Was kann ich tun?“ „Der Bauherr verlangt eine Bauhandwerkersicherheit. Was ist zu tun?“
Hierbei handelt es sich nur um häufige Fragen. Die Aufzählung ist verständlicherweise nicht abschließend. Wie Sie vielleicht erahnen, ist das private Baurecht sehr umfangreich und zudem häufig juristisch sehr komplex. Oft weisen diese Fragen auch technische und betriebswirtschaftliche Bezüge auf und sind daher höchst anspruchsvoll. Es bedarf daher nicht nur regelmäßiger Fortbildungen, um die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung sowohl zu den BGB-Verträgen als auch VOB/B-Verträge zu kennen, sondern auch technisches Verständnis, um den Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bestmöglich vertreten zu können. Im Rahmen der Mandatsübernahme vertrete ich zwar auch den privaten Bauherrn, vor allem aber Baufirmen, Architekten und Fachplaner und zwar von der Vertragsgestaltung bis zur, gegebenenfalls zwangsweisen, Durchsetzung der Ansprüche.