Baurecht
Häufige Fragen aus dem privaten Baurecht sind:
• aus Sicht des privaten Bauherren:
„Die Baufirma hat mir eine Rechnung gestellt. Es gibt Mängel. Muss ich zahlen und wenn ja wie viel?“
„Die Baufirma hat die Ausführungszeit überschritten. Was muss ich tun?“
• aus Sicht der Baufirma:
„Der Bauherr zahlt meine Rechnung nicht. Darf ich die Arbeiten einstellen? Was kann ich tun?“
„Bekomme ich für die ausgeführten Arbeiten einen Nachtrag?“
„Die Bauzeiten haben sich verschoben und/ oder verlängert. Bekomme ich einen Nachtrag?“
„Der Bauherr hat mir den Vertrag entzogen. Was kann ich abrechnen?“
„Der Bauherr verweigert die Abnahme. Was kann ich tun?“
„Der Bauherr verlangt eine Bauhandwerkersicherheit. Was ist zu tun?“
Hierbei handelt es sich nur um häufige Fragen. Die Aufzählung ist verständlicherweise nicht abschließend.
Wie Sie vielleicht erahnen, ist das private Baurecht sehr umfangreich und zudem häufig juristisch sehr komplex.
Oft weisen diese Fragen auch technische und betriebswirtschaftliche Bezüge auf und sind daher höchst anspruchsvoll.
Es bedarf daher nicht nur regelmäßiger Fortbildungen, um die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung sowohl zu den BGB-Verträgen als auch VOB/B-Verträge zu kennen, sondern auch technisches Verständnis, um den Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen bestmöglich vertreten zu können.
Im Rahmen der Mandatsübernahme vertrete ich zwar auch den privaten Bauherrn, vor allem aber Baufirmen, Architekten und Fachplaner und zwar von der Vertragsgestaltung bis zur, gegebenenfalls zwangsweisen, Durchsetzung der Ansprüche.